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Regelung für Gasttätowierer?

Hallo
Ich habe vor einem Jahr meine Ausbildung zum tätowieren abgeschlossen. Seit rund 6 Monaten arbeite ich jetzt wieder in meinem geregelten Job als Grafiker und nicht mehr als tätowieren.
Nun wurde ich aber von einem Studio in der Nähe gefragt ob ich Lust hätte an meinen freien Samstagen im Studio als Gasttätowier zu arbeiten. Wie ist das die Reglung zur Anmeldung?

Danke


 

Du hast 2 Möglichkeiten
1. Festangestellter im Rahmen eines sozialversicherungsrechtlichen Arbeitsverhältnisses oder
2. Freiberuflich, da brauchste dann eine Gewerbeanmeldung

 

Das läuft so:

- Arbeitgeber um Erlaubnis fragen (steht garantiert so im Arbeitsvertrag)
- Kleingewerbe anmelden
. Kassenbuch führen. Da werden alle Einnahmen und Ausgaben (Fahrkosten, Material etc) aufgeführt. Eine klassische Buchführung ist nicht erforderlich. Durch die Kelingewerberegelung braucht man auch keine Umsatzsteuer auszuweisen und zu berechnen.
- Kassenbuch bzw. die entsprechenden Zahlen mit der Steuererklärung, die auf jeden Fall fällig wird, da selbständiges Einkommen erzielt wird, abgeben.
- Hier mal genauer nachlesen:
http://www.gruenderlexikon.de/nebentaetigkeit

Das ganze ginge auch als Minijob, aber ich fürchte, 450,- pro Monat reicht bei 4 Samstagen als Lohn nicht aus. Da wäre dann auch die Mindestlohnregelung (8,50 pro h) zu beachten.

 

Hallo und Danke für die schnelle Antwort.

D.h. also, wenn ich mich Kleinunternehmer anmelde ohne Firmensitz kann ich als Gasttätowierer im Studio arbeiten, ohne dass der Betreiber durch mich irgendwelche Kosten / Abgaben oder Anmeldeformalitäten hat?

Dann kann ich jeden Samstag dort als Gasttätowierer arbeiten, Bezahlung durch vereinbarter Provision, und ich muss dann Buchhaltung führen wegen der Steuererklärung und jeweiliger Abgaben?

Gibt es da auch eine Steuerfreigrenze da es als Nebenerwerb gilt?

Danke

 

Ja, so ungefähr.

Firmensitz ist deine Wohnadresse.

Du musst dann für jeden Einsatz oder monatlich eine Rechnung schreiben. Der Studiobesitzer hat das halt in seiner Buchführung zu bearbeiten, ist aber nicht viel Aufwand.

Buchhaltung musst du nicht machen als Kleingewerbetreibender. Da genügt die Führung eines Kassenbuches mit Einnahme/Ausgabe/Überschussberechnung.

Eine Freigrenze extra gibt es nicht. Sämtliche Einkommen, egal woher, werden addiert und daraus wird die Steuerschuld berechnet. Du könntest dadurch in einen höheren Steuersatz reinrutschen, was den Zusatzverdienst natürlich schmälert.

 

Und du und der Studiobetreiber sollten auch die Regelungen zur Scheinselbstständigkeit im AugeAuge-Tattoos suchen behalten!!! Sonst kann das teuer werden!!

 

Hier mal eine kleine Einführung in das Thema: https://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbst%C3%A4ndigkeit

 

Um den Verdacht der Scheinselbständigkeit erst gar nicht aufkommen zu lassen, mietet man sich den Tattoo Stuhl in dem Studio an und darüber bekommt man vom Studio eine Rechnung.
Auftraggeber sind dann die tatsächlichen Kunden. Wenn du auf Conventions gehst oder auch ab und an mal in einem anderen Studio als Gasttätowierer arbeitest, verbessert die Außenwirkung ebenfalls.

 

Um den Verdacht der Scheinselbständigkeit erst gar nicht aufkommen zu lassen, mietet man sich den Tattoo Stuhl in dem Studio an und darüber bekommt man vom Studio eine Rechnung.
Auftraggeber sind dann die tatsächlichen Kunden. Wenn du auf Conventions gehst oder auch ab und an mal in einem anderen Studio als Gasttätowierer arbeitest, verbessert die Außenwirkung ebenfalls.


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