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Wie gehen Profis

mit echt krassen Scratchern in eurer umgebung um?

Bei mir war ein 15 jähriger mit nem echt verkakten Tattoo.
Schon alleine das Alter von dem Jungen riecht nach Anzeige.
Dieser Scratcher macht offensichtlich Werbung auf so einer "willst du mein Freund sein" Seite.
Dieser Typ ist nicht unweit von mir entfernt.
Ich habe mir seine Tattoos auf oben gennanter Seite mal angesehen und muss sagen, durch die Bank voll fürn A...........

Frage:
1.) Wenn ich dem ins Gästebuch was Reinschreibe (Meine Meinung), könnte er irgendwelche rechtlichen Schritte einleiten gegen mich?(Rufschädigung oder sonstiges?)

2.) ist es Erlaubt auf so einer Seite Pfusch anzubieten ?
Im prinzip ist es wie mit einem Handwerker, der kann auch nicht offiziell seine Arbeitskraft im Pfusch anbieten.

3.) Oder, was würdet ihr unternehmen?

Bin gespannt auf eure Meinungen und Ansichten.

Grüsse
Demon


 

Wenn du Ihn verleumdest, dann kann er dich auch anzeigen. Tu nichts was du nicht auch auf der Strasse unter Zeugen machen würdest. Du kannst natürlich deine Meinung hinterlassen, diese sollte aber fundiert und nicht beleidigend sein. (Vermutlich löscht er das einfach!)

Tätowierer sind keine Handwerker. Es gibt keine Garantien und keine Rücknahme. Jeder der sich tätowieren lässt macht das auf eigenes Risiko. Das wird also auch nix mit Pfusch am Bau!

Wenn er tätowiert hat ohne Einwilligung der Eltern, dann könnte das ein Ansatz sein, aber ich glaube nicht dass du da was machen kannst, sondern nur der Geschädigte.

 

das es keine garantien gibt und man als kunde nur auf eigenes risiko geht, ist völlig falsch---tätowieren ist ein kunsthandwerk und unterliegt auch bestimmten regeln und gesetzen--um näheres zu erfahren, wenden sie sich bitte an TATTOO SAILOR RALPH, der kennt sich bestens mit den regeln aus

 

Da bin ich ja mal (ehrlich) gespannt.

Ist das Abschliessen/Unterschreiben eines Vertrags eigentlich üblich?


"Tätowierer sind vor dem deutschen Gesetz keine Künstler. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Mittwoch entschieden. Die Richter gaben der Künstlersozialkasse aus Wilhelmshaven Recht, die einen Tätowierer nicht versichern wollte. Das Gericht folgte der Argumentation, dass ein Tätowierer eher zum Kreis der Kunsthandwerker gehöre. Eine "gewisse gestalterische Leistung" sei dem Kläger zwar nicht abzusprechen. Das gelte aber auch für viele Handwerker wie etwa Goldschmiede oder Instrumentenbauer (Az.: B 3 KS 2/07 R)."

Was bedeutet das?

 

..frag am besten den ralph---er kennt sich, wie gesagt bestens aus....

 

Werd ich ihn anschreiben, aber ich befürchte das dieses nicht viel nutzen wird.
Die gesetzgebung in Österreich ist da wieder mal "anders".

Aber im Prinzip haben wir einen gebundenen Gewerbeschein, somit eine Befähigungsprüfung ablegen müssen.
Jene die diesen Prüfung nicht haben müssten doch rechtlich im Hintertreffen sein. (denke ich)

Ich werd mich nochmal bei unserer Wirtschaftskammer erkundigen.
Es kann nicht sein das solche Typen, die Leute niederscratchen.

Ich danke dir Tim für deinen Rat.
Ich war kurz davor im was zu schreiben, und das wäre nicht nett geworden.


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