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Schmerzensgeld nach schlechtem Tattoo

Bin da gerade drüber gestolpert:
http://www.onmeda.de/g-fit/schmerzensgeld-fuer-mangelhafte...
Das sieht doch nach einem Hoffnungsschimmer für die ganzen Gurkenopfer aus :)


 

So nach und nach stolpert hier jeder darüber. Das wird wohl nicht für jede Gurke angewendet werden. Da muss man gemäß Beschreibung schon arg von der Vorlage abweichen und grottige Qualität liefern. Wird wohl immer vom Einzelfall abhängig sein.

 

Ok, ich sah das heute zum ersten Mal.
Hängt aber sicherlich auch von Deinem Anwalt oder Deiner Rechtsschutzversicherung ab. Total vermurkste Tattoos sieht man ansonsten ständig. Leider kenne ich das spezielle Tattoo aus dem beschriebenen Fall nicht, um es zu vergleichen.

 

Thunderspell kann das ja mal mit ihrem KreuzKreuz-Tattoos suchen versuchen !!!!!!!! Hoffentlich liest sie den Beitrag !!!!!!!!!!!!!

 

NicoRubin, scheinst ja mehr am KreuzKreuz-Tattoos suchen zu hängen als ich es tue ;-) es ist übrigens nicht "nur" übelst schlecht gestochen worden, sondern das Hauptproblem bestand darin, dass es ein "anderes" KreuzKreuz-Tattoos suchen wurde, als vereinbart !! Damit hätte ich noch bessere Chancen gehabt, ne Klage zu gewinnen! War mir aber echt zu mühselig wg.einem Tattoo , hatte null Bock drauf !! Hab es als "Erfahrung" verbucht und den Laden meide ich eh seitdem !! Arm ist mittlerweile längst von einem GUTEN Inker überarbeitet worden :-) für mich ist das Thema damit längst erledigt, aber für Dich offensichtlich nicht ;-) Hoffe aber, jetzt ist es auch für Dich erledigt !

 

ach ja das KreuzKreuz-Tattoos suchen das hatten wir ja lange nich mehr :-))

 

Jo, bedank Dich bei NicoRobin ;-) für mich ist es schon lang erledigt !

 

Man sollte sich hier nicht zu früh freuen! Schliesslich wird bei dem Beispiel hier ja schon fast von Körperverletzung gesprochen und nicht von einem schlechten Tattoo alleine. Zudem unterschreibt man zu 90% einen Wisch auf dem folgendes zu lesen ist: "- Für allfällige Abweichungen der Tätowierung vom Originalnegativ lehnen wir jegliche Haftung ab.", womit der Tätowierer ebenfalls aus dem Schneider wäre. Auch die begehrten Privatinker dürften da nicht wirklich in die Reglung mit eingebunden werde...

 

Ganz genau, ich kann mir kaum vorstellen, dass man jeden Gurkenproduzenten verklagen kann. Die Leute sind in den meisten Fällen schließlich total schlecht informiert und finden das noch toll was die da unter die Haut bekommen. Wenn dan irgendwann die Erkenntnis kommt, dass es ja doch nicht so der Brüller ist hat man halt Pech gehabt. Man wurde schließlich nicht angekettet und hat vorher die Galerie gesehen. Eine Ausnahme wäre vermutlich noch solche Betrüger, die Bilder von anderen Tätowierern klauen und die als ihre eigenen ausgeben. Hatten wir ja letzte Woche erst im Forum.


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