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Das Thema Corona !!!

Ich muss mir mal Luft machen......
Mir gehen die Corona-Partygänger und sonstigen Coronaignorierer völlig auf den Sack.
Berlin hat rund 3,8 Millionen Einwohner.
Schwach gerechnet werden 1,7 Millionen (!) an diesem Virus erkranken.
Zirka 20 Prozent werden um einen Krankenhausaufenthalt nicht drumherum kommen.
Die Schweinegrippe kam 2009 auf eine geschätzte Sterberate von einem Verstorbenen bei 10.000 Infizierten, das sind 0,01 Prozent. Für die jährliche Grippewelle gehen die Schätzungen von ein bis zwei Todesfällen pro 1000 Infizierten aus, was eine Letalität von 0,1 bis 0,2 Prozent bedeutet. Damit wäre der Coronavirus 20 bis 30mal so tödlich wie bislang bekannte Grippe-Epidemien.
Und noch immer gibt es Menschen, die hier noch eine Party draußen machen müssen, weil sie ja jung sind und ansonsten etwas im Leben verpassen würden.
Da geht mir der Hut hoch.
An dem Virus zu sterben, ist wie zu ertrinken.
Nur viel, viel langsamer.
Ich frage mich, ob diese Partygänger und "Corona geht mich nichts an Typen", auch dann eine Party machen werden, wenn sie ihre Großeltern, Eltern, vorerkrankte Geschwister,etc. in Leichensäcke packen müssten.


 

"Verkrüppelter Geisteszustand"... Das pathologosieren anderer Meinungen hat in Deutschland eine lange Tradition. Da passt Du gut rein.

Und auf der Sachebene kommt eben nichts bei Dir. Dann muss man mangels rationaler Argumente eben persönlich werden.
Ansonsten, was für Lügen? Bitte konkret werden. Und was ist am Artikel aus dem Spiegel "nichtssagend"? Oder an den Artikeln der TAZ?

Weil Du diese Artikel nicht verstehst, sind sie noch lange nicht "nichtssagend".

Eher im Gegenteil. Da Du hier mit großer Zuverlässigkeit immer gerade den größten Mist aus dem Netz verlinkst, könnte man Dich glatt als neue Maßeinheit für Humbug und Desinformation nehmen:

0,5 Bibi = Nix verstanden
1 Bibi = Halbwahrheit
1,5 Bibi = Halbwahrheit und Bullshit gemischt
2,0 Bibi = Pseudowissenschaftlicher Unsinn, semigefährlich
2,5 Bibi = Pseudowissenschaftlicher Unsinn, toxisch
3,0 Bibi = Blaubrauner Rassismus
3,5 Bibi = Blaubrauner Rassismus gemixt mit pseudowissenschaftlichem Unsinn, semigefährlich
3,8 Bibi = Blaubrauner Rassismus gemixt mit pseudowissenschaftlichem Unsinn, toxisch

Die Skala ist nach oben offen, du wirst sie sicher noch vervollständigen.

 

Für die neue Maßeinheit hätte ich gerne 8 Daumen hoch gegeben :- D
Ich müsste wohl mal nen paar Sockenpuppen aktivieren ;-)

 

Das ausgerechnet von dir der Vorwurf der "Pathologisierung" anderer Meinungen und der Sachlosigkeit kommen ist an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Dass du dasselbe in deinem eigenen Post (und auch in all deinen anderen Ergüssen) machst, fällt dir gar nicht auf, merkst du eigentlich überhaupt etwas?

Zu deinen Links: Die von der Taz funktionieren nicht, da musst du wohl noch ein bisschen üben. Der Link zum Relotiusblatt, da brauche ich nur den Einleitungstext zu lesen. "Demokratien" müssen die gesamte Kommunikation im Internet regulieren, das heißt also der Staat bestimmt was im Internet zu stehen hat, der Interviewte hat wirklich ein tolles Demokratieverständnis....
Der Link zur Welt endet vor der Bezahlschranke und dann noch ein nichtssagender Link zum Staatssender.
Der Link zur NZZ beschäftigt sich mit Verschwörungstheorien, von denen nicht mal ansatzweise etwas in meinen verlinkten Quellen steht. Der Artikel beschäftigt sich auch mit positiven Fakenews. Witzigerweise hat dein Busenfreund Tim genau so eine hier in dem Thread verbreitet, die mit den Delphinen in Venedig...

Mann Tim, hier schamlos Fakenews verbreiten ;)
Ich kipp echt gleich vom Stuhl vor Lachen, sowas nennt man wohl ein klassisches Eigentor...

 

Was sind das für "ultra"

geheime Verschwörungen, die jeder Dorftrottel auf You Tube postet ??? ;-)

 

Das war jetzt ein 0,5 Bibi.

 

Der Affenmann und sein buckliger Diener Tim, Unterhaltung vom allerfeinsten

 

Monkey in seinem Element: Scheiße verzapfen und es selbst nicht einmal merken ^^

 

Das ist höchstens ein 0,2 Bibi auf der nach oben offenen Bibi-Shit-Skala.

Die Bibis haben ihr Pulver verschossen. Für einen echten Schuss hat es nicht gereicht, es blieb beim Rohrkrepierer.

 

Mich wundert eigentlich, dass die Bibi- Gefolgschaften die Corona- Theorien von Xavier Kurt Naidoo noch nicht verlinkt haben ;-)

 

Wir sind gerade mal paar Wochen in einer globalen Pandemie und noch ganz am Anfang der Entwicklung einer lebensrettenden Impfung, aber es gibt Leute, die durchdrehen und denken, Merkel hat das vierte Reich ausgerufen, nur um sie zu impfen.

Wie soll man das denn ernst nehmen!

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VERSTOSSEN DIE CORONA MASSNAHMEN GEGEN GRUNDRECHT ?
Der „Lockdown“ besteht nun schon seit einigen Wochen und vielfach wird die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen laut. Auch Juristen sind sich (soweit dies überhaupt möglich ist) einig, dass die derzeitigen Einschränkungen massive Eingriffe in die Freiheitsrechte darstellen – so wurde die Corona Pandemie bereits als “Stresstest für den Rechtsstaat” bezeichnet.

In einigen Kreisen wird gar behauptet, die im Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte würden schlechterdings abgeschafft und/oder der Staat greife ohne rechtliche Grundlage in diese ein. Der Bürger sei mithin rechtlos und der Rechtsstaat kurz vor der Abschaffung. Je nach Grad der Radikalität wird dann behauptet, man habe nach Artikel 20 GG nun das Recht – wenn nicht sogar die Pflicht – Widerstand zu leisten.

WIE SIND DIE MASSNAHMEN JURISTISCH GERECHTFERTIGT
Tatsächlich ist es eine wichtige Frage, wie die Maßnahmen gegen Corona überhaupt juristisch gerechtfertigt werden können. Dies gilt sowohl für den Erlass der Maßnahmen, als auch für deren Überprüfung durch die Gerichte – Stichwort Gewaltenteilung.

Allerdings scheint allgemein ein Defizit an Kenntnis darüber zu herrschen, wie nun Gerichte als „Kontrollorgan“ das staatliche Handeln prüfen. Deswegen soll hier einmal nachvollziehbar der Frage nachgegangen werden, wie staatliches Handeln generell überprüft wird und wie die Pandemie-Maßnahmen derzeit juristisch bewertet werden.

1. GRUNDSÄTZLICHES ZU JEGLICHEM BELASTENDEN STAATLICHEN HANDELN
Ganz grundsätzlich ist hier für belastendes staatliches Handeln erst einmal folgendes zu konstatieren: Ohne ein Gesetz, dass ein staatliches Handeln erlaubt, ist ein belastendes staatliches Handeln rechtswidrig. Dies wird als “Vorbehalt des Gesetzes“ bezeichnet. Belastende Hoheitsakte brauchen also eine gesetzliche Ermächtigung, die sogenannte Ermächtigungsgrundlage; Verordnungen bedürfen einer Verordnungsermächtigung. Diese Ermächtigung muss natürlich ihrerseits natürlich ebenfalls rechtmäßig sein.

Existiert eine solche Ermächtigungsgrundlage, müssen deren Voraussetzungen von der geplanten Maßnahme auch “getroffen” werden. Nach Art. 80 Abs. 1 § 2 müssen Gesetze, die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung bestimmen. Das heißt: Es werden in solchen Ermächtigungsgrundlagen Voraussetzungen festgelegt, wann eine Verordnung erlassen werden kann.

HIERZU EIN BEISPIEL FÜR EINEN HOHEITLICHEN EINGRIFF IN FORM EINES VERWALTUNGSAKTES:
Für den Platzverweis ist in § 34 Abs. 1 PolG NRW z.B. geregelt, dass ein solcher von der Polizei zur Abwehr einer Gefahr einer Person erteilt werden darf oder auch wenn eine Person den Einsatz der Feuerwehr oder von Hilfs- oder Rettungsdiensten behindert. § 34 Abs. 1 PolG ist in diesem Fall die Ermächtigungsgrundlage. Der von der Polizei erteilte Platzverweis als Verwaltungsakt ist das konkrete, belastende hoheitliche Handeln.

Existiert eine Ermächtigungsgrundlage und werden deren Voraussetzungen erfüllt, ist die Prüfung aber noch nicht zu Ende, vielmehr muss „last but not least“ die Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Bei dem sogenannten Verhältnismäßigkeitsgrundsatz geht es darum, dass die staatliche Gewalt und auch deren Ausübung gegenüber dem Bürger so “sanft” und schonend angewandt wird wie möglich, sich also, vereinfacht gesagt, auf das notwendige Beschränkt.

Geprüft wird dies, indem eine konkrete Maßnahme, eine Verordnung etc. im Rahmen einer Einzelfallprüfung. Hierzu gibt es eine standardisierte Herangehensweise.

KONKRET WIRD IN FOLGENDEN SCHRITTEN VORGEGANGEN:
Es muss einen legitimen Zweck geben
Im ersten Schritt wird der legitime Zweck benannt, wobei hier öffentliche Interessen legitime Zwecke darstellen können. Illegitim ist ein Zweck, wenn er z.B. der Zensur dient.
Die Maßnahme muss geeignet sein
Die Maßnahme muss den genannten Zweck überhaupt erreichen oder zumindest fördern können.
Die Maßnahme muss erforderlich sein
Erforderlich ist eine Maßnahme, wenn kein milderes Mittel zur Zweckerreichung in Frage kommt oder mildere Mittel nicht gleich geeignet sind.
Die Maßnahme muss angemessen sein
Eine Maßnahme ist angemessen, wenn Hier ist die Schwere des Eingriffs mit dessen Nutzen abzuwägen. Der Eingriff darf nicht außer Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen.
2. WAS HEISST DAS NUN KONKRET
Die meisten Pandemiemaßnahmen stellen sogenannten Verordnungen dar. Verordnungen werden von der Exekutive erlassen und bedürfen einer Verordnungsermächtigung. Im Rahmen der Verordnungen, welche derzeit in großer Zahl ergehen – ist das das Infektionsschutzgesetz. § 32 Satz 1 IfSG ermächtigt die Landesregierungen, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 IfSG maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Ge- und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen.

Soweit eine Verordnung den Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage gerecht wird, stellt sich sodann die Frage der Verhältnismäßigkeit. Hier kommt freilich in der konkreten Situation eine Besonderheit hinzu:

Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes werden hier einige Bereiche massiv eingeschränkt, welche ihrerseits unter den besonderen Schutz unseres Grundgesetzes gestellt sind; zu nennen ist insbesondere die Versammlungsfreiheit, die Religionsausübungsfreiheit, aber auch die Berufsfreiheit.

DEMO-VERBOT, GOTTESDIENSTE IN GEFAHR?
So werden Demonstrationen verboten, Gottesdienste dürfen nicht stattfinden und bestimmte Gewerbe müssen ihre Läden dicht machen. Das Grundgesetz selbst regelt, dass einzelne Grundrechte aufgrund oder durch ein Gesetz beschränkt werden können (also auf Basis des Vorbehalts des Gesetzes), andere sehen dies nicht vor (z.B. Art. 4 GG, die Religionsfreiheit). Letztere werden also vorbehaltlos gewährt.

Dies heißt aber nicht, dass eine Einschränkung unmöglich wäre. Es heißt vielmehr, dass eine Einschränkung nur dann möglich ist, wenn dies notwendig ist, um einem anderen Grundrecht oder Verfassungsprinzip die Entfaltung zu gewährleisten. Es streiten also – vereinfacht gesagt – zwei Grundrechte gegeneinander. Hier ist nun im Einzelfall eine Abwägung vorzunehmen. Der Jurist spricht davon, dass praktische Konkordanz hergestellt werden soll.

Einschränkungen müssen sich also aus der Verfassung selbst ergeben. Hierzu zählen die Grundrechte Dritter sowie Gemeinschaftswerte von Verfassungsrang.

VOR WELCHEM ANDEREN GRUNDRECHT MÜSSEN ALSO DERZEIT ANDERE GRUNDRECHTE „ZURÜCKTRETEN“?
Art. 2 Abs. 2 GG:

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. “

Hieraus folgt auch die Pflicht des Staates, vor Gefahren für Leib und Leben zu schützen. Der Staat muss also handeln.

Hierzu gibt es – unter anderem – das Infektionsschutzgesetz. Das Infektionsschutzgesetz wurde 2001 eingeführt, um übertragbaren Krankheiten vorzubeugen und eine Weiterverbreitung zu verhindern. Dieses ist also gesetzliche Grundlage für die derzeitigen Beschränkungen, welche sich sodann im Rahmen der Abwägung und der Prüfung der Verhältnismäßigkeit auch an anderen Grundrechten messen lassen müssen.

Im Falle von Corona bedeutet dies, dass die Freiheitsrechte eben mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit kollidieren.

AUS MEINER SICHT IST ABER AUCH ART. 1 GG ZU BEACHTEN:
Wenn die Würde des Menschen als unantastbar gilt, ist diese zu schützen und zu achten, was auch bedeutet, dass die Gesundheit der Menschen erhalten ist. Zudem ist zu gewährleisten, dass niemand einen würdelosen Tod erleiden muss, schlicht, weil die Krankenhäuser überfüllt sind und deswegen ein dahinsiechen in einer Turnhalle der letzte Weg ist.

Mit anderen Worten müssen Wege gefunden werden, die Gesundheit der Menschen zu schützen, das Gesundheitssystem im Falle einer unkontrollierten Ausbreitung vor dem Kollaps zu bewahren, um nur ein paar Aspekte zu bedenken.

3. SIND ALSO DIE MASSNAHMEN VERHÄLTNISMÄSSIG UND KÖNNEN DIE EINGRIFFE IN GRUNDRECHTE GERECHTFERTIGT WERDE
Bislang haben die Gerichte dies zumeist bejaht – wobei hier zu berücksichtigen ist, dass es sich um Eilanträge und Verfahren im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes handelt. Hier wird nur summarisch geprüft, wobei die Erfolgsaussichten in der Hauptsache (also der „normalen“ Klage außerhalb des „Eilrechtsschutzes“) berücksichtigt werden.

Ist der Ausgang einer Verfassungsbeschwerde vor den Verfassungsgerichten offen, so entscheidet das Verfassungsgericht darüber, ob es eine einstweilige Anordnung erlässt oder nicht, indem es die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägt, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe.

DAS HEISST: EINE FINALE BEWERTUNG STEHT NOCH AUS
Beispielhaft seien folgende bisherige Entscheidungen auszugsweise dargestellt: Zur Frage einer Einschränkbarkeit der Versammlungsfreiheit aufgrund einer auf dem IfSG basierenden Verordnung des Landes Baden-Württemberg wurde den staatlichen Maßnahmen durch Erlass einer einstweiligen Anordnung ein Riegel vorgeschoben; die Stadt Stuttgart eine Versammlung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts neu entscheiden:

„Im vorliegenden verfassungsgerichtlichen Eilverfahren muss offen bleiben, ob es von Art 8 GG gedeckt ist, die Ausübung der Versammlungsfreiheit durch Rechtsverordnung einem grundsätzlichen Verbot mit Erlaubnisvorbehalt zu unterwerfen und die Erteilung einer solchen Erlaubnis in das Ermessen der Verwaltung zu stellen.

Jedenfalls muss, wenn eine derartige Regelung (hier: gestützt auf § 3 Abs 1, Abs 6 CoronaVV BW) getroffen wird, im Rahmen der Ermessensausübung dem Grundrecht aus Art 8 GG Rechnung getragen werden.

Dies erfordert insb eine hinreichende Berücksichtigung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Lediglich pauschale Erwägungen, die jeder Versammlung entgegengehalten werden könnten, werden dem nicht gerecht.

Bestehen mit Blick auf den Infektionsschutz Bedenken gegen die Zulassung einer Versammlung, so trifft die Verantwortung zur Minimierung der Infektionsrisiken nicht allein den Antragsteller. Vielmehr muss sich die zuständige Behörde vor dem Erlass einer Beschränkung der Versammlungsfreiheit zunächst um eine kooperative, einvernehmliche Lösung mit dem Versammlungsveranstalter bemühen. (…)

Es ist schon nicht erkennbar, dass die Versammlungsbehörde von dem ihr in § 3 Abs 6 CoronaVV BW eingeräumten Ermessen im Lichte von Art 8 GG Gebrauch gemacht hat.

Dass sich der Zweck eines infektionsschutzrechtlichen Kontaktverbots, die weitere Ausbreitung einer Virus-Erkrankung zu verhindern, durch die Nichtzulassung der Versammlung erreichen lässt, ließe sich letztlich gegen jede Versammlung unabhängig von der Teilnehmerzahl anführen. Zudem hat die Behörde keinerlei eigene Überlegungen zur weiteren Minimierung von Infektionsrisiken angestellt.“

(BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 17. April 2020 – 1 BvQ 37/20 –, juris)

ZUR FRAGE DER EINSCHRÄNKBARKEIT DER BERUFSFREIHEIT DURCH DIE SCHLIESSUNG EINES FITNESSSTUDIOS HEISST E
„Gegenüber den somit bestehenden Gefahren für Leib und Leben, vor denen zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG auch verpflichtet ist, müssen die – durch die Untersagung des Betriebs für den Publikumsverkehr allerdings schwerwiegend beeinträchtigte – Berufsfreiheit und die wirtschaftlichen Interessen der Betreiber von Fitnessstudios derzeit zurücktreten.“

(BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 28. April 2020 – 1 BvR 899/20 –, Rn. 13, juris)

ZUM VERBOT RELIGIÖSER ZUSAMMENKÜNFTE HEISST ES
„Das Verbot der Feier der Heiligen Messe (hier: durch Verbot religiöser Zusammenkünfte gem § 1 Abs 5 CoronaVV HE 4) stellt einen überaus schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit nach Art 4 Abs 1 und 2 GG dar. Das gilt noch verstärkt, soweit sich das Verbot auch auf Eucharistiefeiern während der Osterfeiertage als dem Höhepunkt des religiösen Lebens der Christen erstreckt.

Erginge die einstweilige Anordnung nicht und hätte die Verfassungsbeschwerde Erfolg, wäre dieser überaus schwerwiegende und nach dem Glaubensverständnis des Antragstellers auch irreversible Eingriff in die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit zu Unrecht erfolgt.

Würde demgegenüber die Untersagung von Zusammenkünften in Kirchen wie beantragt vorläufig außer Kraft gesetzt und hätte die Verfassungsbeschwerde keinen Erfolg, würden sich voraussichtlich sehr viele Menschen zu Gottesdiensten in Kirchen versammeln; das gilt gerade über die Osterfeiertage.

Damit würde sich die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, der Erkrankung vieler Personen, der Überlastung der gesundheitlichen Einrichtung bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen nach der maßgeblichen Risikoeinschätzung des Robert-Koch-Instituts erheblich erhöhen.

Diese Gefahren blieben nicht auf jene Personen beschränkt, die freiwillig an den Gottesdiensten teilgenommen haben, sondern würden sich durch mögliche Folgeinfektionen und die Belegung von Behandlungskapazitäten auf einen erheblich größeren Personenkreis erstrecken.

Gegenüber diesen Gefahren für Leib und Leben, vor denen zu schützen der Staat nach dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gemäß Art 2 Abs 2 GG auch verpflichtet ist, muss das grundrechtlich geschützte Recht auf die gemeinsame Feier von Gottesdiensten derzeit zurücktreten.

Der überaus schwerwiegende Eingriff in die Glaubensfreiheit zum Schutz von Gesundheit und Leben ist auch deshalb derzeit vertretbar, weil das hier in Rede stehende Verbot bis zum 19.04.2020 befristet ist. Damit ist sichergestellt, dass die Verordnung unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen der Corona-Pandemie fortgeschrieben werden muss.

Hierbei ist – wie auch bei jeder weiteren Fortschreibung der Verordnung – hinsichtlich des im vorliegenden Verfahren relevanten Verbots von Zusammenkünften in Kirchen eine strenge Prüfung der Verhältnismäßigkeit vorzunehmen und zu untersuchen, ob es angesichts neuer Erkenntnisse etwa zu den Verbreitungswegen des Virus oder zur Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems verantwortet werden kann, das Verbot von Gottesdiensten unter Auflagen und ggf auch regional begrenzt zu lockern.“

(BVerfG, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 10. April 2020 – 1 BvQ 28/20 –, juris)

ES WERDEN NICHT LEICHTFERTIG GRUNDRECHTE BESCHRÄNKT
Bereits aus diesen Beispielen sollte deutlich werden, dass in der aktuellen Situation ständig Grundrechte abgewogen werden und dass hier nicht leichtfertig oder willkürlich Grundrechte beschränkt werden. Auch zeigt dies, dass auch der Gesetzgeber und die Exekutive an das Grundgesetz gebunden sind und deren handeln auch überprüfbar ist.

Selbstverständlich kann sich später herausstellen, dass eine Maßnahme unverhältnismäßig war oder gar, dass das Infektionsschutzgesetz keine hinreichend bestimmte Ermächtigungsgrundlage für die Einschränkungen darstellt. Dies werden die Hauptsacheverfahren und Verfassungsbeschwerden zeigen.

KEINE “CORONA-DIKTATUR”!
Diese Möglichkeit zeigt aber auch, dass gerade keine Diktatur entsteht – in einer solchen wäre eine derartige Entscheidung eines Verfassungsgerichts schließlich undenkbar. Dass also Maßnahmen als rechtswidrig verworfen werden und auch Gesetze vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig verworfen werden können ist ein Beleg für das Funktionieren des Rechtsstaates.

Anzumerken ist zudem: Bei Rückläufigen Infektionsszahlen kann sich die Lage natürlich jederzeit ändern, eine Abwägung kann dann jederzeit in die andere Richtung ausfallen, weswegen die Maßnahmen laufend zu überprüfen sind und auch überprüft werden. Aus diesem Grund wurden in einigen Ländern auch schon Lockerungen durchgesetzt. da die Maßnahmen nicht länger als erforderlich und angemessen gelten dürfen.

Dass bereits Lockerungen umgesetzt werden zeigt, dass hier eine „Selbstüberprüfung“ zu der Frage, ob die Maßnahmen (noch) Verhältnismäßig sind stattfindet. Es braucht also nicht immer erst ein Gericht – die Exekutive prüft sich auch selbst.

4. WAS NOCH FEHLT: GIBT ES EIN WIDERSTANDSRECHT?
Kommen wir abschließend zu der Frage, ob sich in der aktuellen Lage ein vom Grundgesetz garantiertes Widerstandsrecht berufen werden kann. In Artikel 20 Abs. 4 GG steht:

“Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”

Nun wird argumentiert, die eingeschränkten Freiheitsrechte wären ein Eingriff und ein Versuch die Ordnung zu beseitigen. Peinlich nur, dass auch diejenigen, die so argumentieren nicht den kompletten Artikel kennen, denn dort steht ebenfalls:

„(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“

Es wurde bereits diskutiert, dass die Ordnung eben nicht beseitigt wird, sondern ein Abwägen der Grundrechte geschehen ist und auch weiterhin geschieht. Schon damit ist es absurd damit zu argumentieren.

DAS IST NUR RÜCKSICHTSLOSIGKEIT, KEINE KRITIK AN “ABSCHAFFUNG” VON GRUNDRECHTEN
Im Übrigen stehen den Kritikern der Maßnahmen auch – wie die zuvor zitierten Urteile zeigen – rechtsstaatliche Möglichkeiten offen, sich gegen eine mögliche Verletzung ihrer Rechte zur Wehr zu setzen.

Letztendlich zeigt sich so, dass die Behauptungen bestimmter Kreise mehr mit dem egozentrischen Wunsch bitte auf niemand Rücksicht nehmen zu müssen zu tun haben, als mit der „Abschaffung“ von Grundrechten.

QUELLEN:
NJW 2020, 1097. Gesundheitsschutz in der Coronavirus-Krise – Die (Neu-)Regelungen des Infektionsschutzgesetzes Aufsatz von Professor Dr. Stephan Rixen.

 

Was meine Freiheit eingeschränkt:

- Pflegenotstand

- Wohnungsnot

- Klimawandel

- Mangel an Kita-Plätzen

- Funklöcher

- Impfgegner

- marode Schulen

- fahrradunfreundliche Städte

- Waffenexporte

- Nazis

Was meine Freiheit nicht einschränkt:

- Maskenpflicht im Supermarkt

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Mir geht dieses Gejammer, das seit einigen Tagen Einzug gehalten hat, kolossal auf den Sack.
Kleine Erinnerung: Wir haben es noch immer mit einer tödlichen Pandemie zu tun, gegen die es keinen Impfstoff und kein Heilmittel gibt.
Das ist Fakt.
An der Bedrohung durch dieses Virus hat sich nichts geändert, wie man in den USA, England, Spanien und Italien auf traurige Weise besichtigen kann. Italien und das UK melden jeweils 25.000 Tote, bei uns sind es "nur" 7000.
Wir haben die Corona-Lage in Deutschland bislang gut im Griff behalten.
Statt uns aber darüber zu freuen - und auch ein wenig stolz auf die Gemeinschaftsleistung zu sein - kippt die Stimmung. Ein Gejammer, ein Genörgel, jeder für sich alleine - und eine Wut auf Virologen & Politiker, als könnten die irgendetwas dafür.
Ich frage mich: warum?
Und ich meine nicht mal die Klapp-Spaten von Naidoo bis Hildmann oder diesen behämmerten "Schwindel-Doktor", dessen Approbation dringend überprüft gehört. Ich meine dieses alltägliche Genörgel auf allen Kanälen und in allen Medien.
Was ist mit den Hashtags und dem Geklatsche vor offenen Fenstern? Wo ist die Solidarität mit Pflegepersonal, Ärzten, mit Alten und Vorerkrankten jetzt? Jetzt kommt es nämlich drauf an.
Was sind das eigentlich für Eltern, die so tun, als sei das Leben daheim mit ihren Kindern ein Kriegsgefangenenlager? Was ist das für ein trauriges Signal an die Kinder?
Was ist einem Unternehmer der Schutz der eigenen Mitarbeiter Wert, wenn es nur darum geht, so schnell wie möglich den Laden zu eröffnen?
Welche Versager leiten eigentlich die Schabracke, die von der FDP übrig geblieben ist?
Sind wir wirklich bereit, Vorerkrankte und Alte de facto zu opfern und den Rest der Bevölkerung das große Russisch-Roulette spielen zu lassen, um das Bruttoinlandsprodukt nicht zu gefährden? Wir sind eine Gesellschaft, nicht nur eine Wirtschaft.
Die nächsten Wochen sind ein Charaktertest. Schaut genau hin, wer ihn besteht - und merkt Euch das Ergebnis.

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Der Erklärbär sagt:
Schweden bestreitet den richtigen Weg, Eigenverantwortung für mündige Bürger anstatt staatliche Restriktionen und betreutes Denken, was der deutsche Michel anscheinend vorzieht.
Sei nicht wie Michel!
https://www.merkur.de/welt/schweden-corona-sonderweg-zahle...
https://www.n-tv.de/politik/politik_person_der_woche/Schwe...

 

Ich habe das immer noch nicht verstanden: wir werden also am 15. Mai zwangsgeimpft durch die Merkel- Diktatur mit dem Impfstoff von Bill Gates, den der bei Soros oder dem RKI gekauft hat? Und nur der schlechte Sänger und der vegane Koch können uns retten?

 

Lockerung Diskussion 1350:

"Die Pest ist auch nicht schlimmer als Fleckfieber"

"Warum dürfen Steinmetze öffnen, Hufschmiede aber nicht?"

"Hexenverbrennungen können ja ohne Zuschauer stattfinden"

"Trinkstuben sind systemrelevant"

"Viele Erkrankte über 30 wären eh bald gestorben"

 

Mit Beschluss des Bundestages vom 09.04.2020 steht jedem Bürger aufgrund der Grundrechtsbeschränkungen hinsichtlich der gebotenen Ausgangssperre eine steuerfreie Einmalzahlung in Höhe von 536,00 € als Entschädigungsleistung nach Paragraph 56 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes zu. Das Geld steht ab dem 04.05.2020 zur Auszahlung bereit.

Die Bundesregierung hat dafür auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums ein entsprechendes Antragsformular bereit gestellt, welches formlos online auszufüllen ist.

Aufgrund der Vielzahl der erwarteten Antragsteller kann es zu Ausfällen der Reservekapazitäten und Verzögerungen bei der Auszahlung kommen.

Hier der Link zum Formular: https://bit.ly/2TX7Eyy

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Der Erklärbär sagt:
Vielleicht sollte man unseren Goldstücken mal verklickern, was eine Kontaktsperre in Zeiten von Corona bedeutet ;)

*gelöscht*

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*gelöscht*

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Liebe Demonstrant*innen,

gehen wir ruhig davon aus, dass ihr völlig Recht habt.

Ja... Bill Gates will die Zwangsimpfung mit implantiertem Mikrochip, um euch zukünftig überwachen zu können.
Ja... sämtliche Regierungen dieser Welt haben sich verschworen, ein Virus in Umlauf zu bringen, um eure Freiheitsrechte zu beschneiden.
Ja... weltweit wird gerade den Überwachungsstaaten zum Durchbruch verholfen.

Nein... wir müssen nicht darüber diskutieren, welche Argumente für oder gegen diese Thesen sprechen.

Dann sind wir uns aber doch immer noch darin einig, dass SÄMTLICHE größeren Covid-19-Ausbrüche von Menschenansammlungen ausgingen, oder?
Partyclubs in Ischgl... Karnevalsveranstaltungen... Unternehmen, bei denen die MitarbeiterInnen aufgrund ihrer Arbeit keine Mindestabstände einhalten (konnten)... Konzerte... Demonstrationen...

WENN ihr also tatsächlich euer Leben zurück wollt, dann tut ihr gegenwärtig genau das, was dazu führt, dass ihr euer Leben eben NICHT zurück bekommt.
Aber weil ihr ja clever seid, erkennt ihr nun sicherlich, den perfiden Plan.
Natürlich haben die Regierungen eurer Verhalten vorausgeahnt... provoziert...und nutzen nun diese Massenzusammenkünfte, um die Beschränkungen aufrecht zu erhalten.
Denen macht ihr nun einen Strich durch die Rechnung, indem ihr die Abstandsregeln zukünftig hübsch einhaltet, stimmt's?!
DANN kriegt ihr euer Leben nämlich wirklich zurück.

Ja... schon klar...es gibt auch einige unter euch, die wissen, dass es gar kein Corona-Virus gibt. Und wenn doch, isses nicht gefährlicher als ein Grippe-Virus.

Nein... wir müssen nicht darüber diskutieren, welche Argumente für oder gegen diese These sprechen.

Das würde dann natürlich auch bedeuten, dass DIE DA OBEN Schlachtfabriken und Wohnunterkünfte von Saisonarbeitern nur deshalb schließen, weil die euch euer Recht auf Schnitzel nehmen wollen.
Was wiederum bedeuten würde, dass Attila Hildmann eindeutig ein 'Agent Provocateur' ist. Ihr solltet also in jedem Fall vermeiden, mit ihm zu kooperieren oder gesehen zu werden. Ich wisst schon... HALTET ABSTAND!

Ihr wollt trotzdem protestieren und euch einer zukünftigen Überwachung entziehen?
Nichts einfacher als das.
Meldet euch bei facebook, google und apple ab

 

Es ist schon erstaunlich was in unserer Gesellschaft so passiert. Da wedeln Menschen mit dem Grundgesetz herum, die vor drei Monaten noch nicht die geringste Ahnung hatten was da drin steht, nur weil ihr Golfplatz oder ihr Nagelstudio nicht öffnen darf. Da werden großherzig einzelne Artikel des Grundgesetzes zusammenhanglos durchs Netz geworfen, weil man sein Ego nicht in den Griff bekommt. Ja, es ist mir bekannt, dass es für viele eine schwere Zeit ist. Ja, es ist mir bekannt, dass die Maßnahmen für viele schwer zu ertragen sind. Ja, es ist mir bekannt, dass der ein oder andere persönlich extreme Härten zu ertragen hat. Aber nein, unsere Politiker sind nicht flächendeckend doof. Nein, sie wollen uns nicht versklaven. Nein, das ist nicht der Beginn einer Diktatur. Und nein, die Maßnahmen verstoßen auch nicht gegen das derzeit so hochgepriesene Grundgesetz. Wenn ihr schon mit unserer Verfassung wedelt, dann bitte lest ALLES und nicht nur zwei drei Artikel, die Euch in den Kram passen. Bereits im Art. 2 Abs. 2 ist zu lesen: "Jeder hat das Recht auf Leben und KÖRPERLICHE UNVERSEHRTHEIT." Und damit wäre eigentlich schon alles gesagt, was derzeit relevant ist. Zur Zeit wird aber gerne Art. 5 Abs. 1 zitiert: "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, SchriftSchrift-Tattoos suchen und Bild frei zu äußern und zu verbreiten..." Das dürft Ihr ja. Wer an dieser Stelle das Versammlungsrecht meint, liegt aber falsch, das ist nämlich in Art. 8 Abs. 1 geregelt: "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln." Aber lest auch bitte Art. 8 Abs. 2: "Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden." Und das passiert gerade - also basierend auf dem Grundgesetz. Besonders interessant ist es, wenn man Art. 20 Abs. 2 zur Hälfte zitiert: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." Das tut sie immer noch - einfach weiterlesen: "Sie wird vom Volke in WAHLEN und ABSTIMMUNGEN und durch BESONDERE ORGANE der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt." Also nicht von jedem Einzelnen wann immer es ihm passt! Und für die ganz Schlauen, die sogar den Art. 1 zitieren (Die Würde des Menschen ist unantastbar.) sei gesagt, dass all die Maßnahmen für viele normaler Alltag sind und somit NICHT entwürdigend sein KÖNNEN, da jeder Mensch die gleiche Würde hat und die Maßnahmen somit auch an anderer Stelle entwürdigend also unzulässig wären. Zu kompliziert? Ein paar Beispiele? Gerne! Manche Berufsgruppen tragen ständig Mundschutz - also nicht entwürdigend. Kinder dürfen nicht wann und wie sie wollen einfach raus (Ausgangsbeschränkung) - also nicht entwürdigend. Viele Menschen müssen auch außerhalb der Krise Beruf und Kindererziehung in Einklang bringen - also nicht entwürdigend. usw. Nur weil Euch etwas nicht passt, ist es noch lange nicht entwürdigend!!! Fasst Euch mal ans Hirn!!! Und wenn Ihr schon keine Ahnung habt, dann lasst beim Meckern wenigstens das Grundgesetz raus!!!

 

Am Wochenende war es wieder soweit:
Massendemos gegen eine „Zwangsimpfung“, die es nicht gibt. Mit einem Impfstoff, den es nicht gibt. Für Lockerungen, die längst beschlossen sind. Um damit einem Virus, an den man zwar nicht glaubt, der aber dennoch tötet und langsam ausgebremst schien, wieder auf die Sprünge zu helfen. Um dann auf die Strasse zu gehen, wenn es nach hinten losgeht. Um auf „die da oben“ zu zeigen und zu fragen, warum DIE nichts unternommen haben.
#dasproblemsindwir

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CORONA-IDIOTEN & MENSCHEN, UM DIE ES WIRKLICH GEHEN SOLLTE +++ ein paar Gedanken +++
Uns erreichen in den letzten Tagen unglaublich viele Nachrichten von Menschen, die sich für unser Engagement für Miteinander und die klare Haltung gegen die "Corona-Idioten" bedanken. Darunter sind Fälle, die bedrücken und auch nachdenklich machen.
Eine Frau schreibt, dass sie einen geliebten Menschen an Covid-19 verloren hat und nicht mal Abschied nehmen konnte. Die Verschwörungstheoretiker, die selbst die Existenz des Virus in Abrede stellen, machen sie "so unglaublich wütend".
Eine Krankenschwester berichtet, wie müde sie sich fühlt und wie emotional aufreibend sie den Hass empfindet, der ihr überall begegnet. Sie habe den Eindruck, nicht nur auf der Intensivstation gegen das Virus ankämpfen zu müssen, sondern auch noch gegen die Dummheit mancher Leute.
Ein Polizist, der gestern in Stuttgart im Einsatz war, schreibt uns, dass er Angst davor hat, bei seiner Arbeit angesteckt zu werden und das Virus zu seinen Kindern nach Hause zu bringen.
Eine Mutter, zwei Kinder, die 16 Chemo-Therapie hinter sich hat, schreibt, dass sie "an ihrer Belastungsgrenze" angekommen ist und Furcht davor hat, dass die Öffnungen zu früh kommen.
All diese Menschen haben große Sorgen.
Die Covid-Idioten, die vor der Bühne von Rechtsextremen, Antisemiten und Typen wie "KenFM" stehen, verschärfen diese Nöte durch ihr unverantwortliches Verhalten. Es ist an der Zeit, den Fokus auf diese Leute zu richten, die es verdient haben und Unterstützung brauchen. Nicht auf diese kleine, aggressive, dumme, aber laute Minderheit.
Und es ist Zeit, wieder an der Solidarität zu arbeiten, die uns bislang als Gemeinschaft so gut durch diese große Krise gebracht hat. Macht Menschen in Eurem persönlichen Umfeld Mut! Wir kommen da schon durch - aber eben nur gemeinsam.
Wir sind Meer.
Macht Ihr mit?

Stefan Kruecken, Ankerherz

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Der Erklärbär sagt:
Wenn schon ein Mitarbeiter des Innenministeriums einen gut dotierten Job aufgibt, indem er von der offiziellen Regierungslinie abweicht, sollte man zumindest darüber nachdenken.
Aber wahrscheinlich war er sowieso nur ein böser Rechtsextremist, Judenhasser, Reichsbürger oder sonstiger Verschwörungstheoretiker

https://www.welt.de/politik/deutschland/article207881023/I...

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Wacht auf UND VERBREITET ES WEITER BEVOR ES GELÖSCHT WIRD!!!

Ich muss zugeben, dass ich in Vergangenheit oft geirrt habe. Zum Beispiel habe ich offensichtliche Zusammenhänge in Bezug auf die aktuelle Corona-Virus-Situation nicht gesehen. Nun, da ich endlich erwacht bin, werde ich Euch anderen Schlafschafen mal erklären, wie es wirklich ist. Ich danke allen schon länger Wachen, die mich auf meine Wahrnehmungsfehler hingewiesen haben.
Würde ich Euch diese Zeilen in einem Youtube-Video vortragen – Ihr würdet mich weinen und schreien sehen. Leider ist es zu gefährlich, mein Wissen in eine Kamera zu sprechen.

Macht endlich die AugenAugen-Tattoos suchen auf!!!!11!

Ich habe Kenntnisse von Quellen, die ich nicht nennen kann erhalten, die auf einen großen Plan deuten, der Eingeweihten deutlich sichtbar ist:
„CoViD19“

Wenn man es weiß, ist es so offensichtlich, dass es fast schon ekelhaft ist

C steht in römischen Zahlen für 100.

O ist der 15. Buchstabe im Alphabet.

V wiederum besteht aus 2 Strichen, die bildlich für die zwei Türme des World Trade Centers stehen, also 911 bedeuten.

I sieht aus wie eine 1

D steht für Devil und die Zahl des Teufels ist 666

19 steht offensichtlich als Hinweis für die 19. Zeile der Runentafel von Unterruckelsdorf.

Auf dieser wird vor den 36752 Reitern der Apokalypse gewarnt.
Damit ist eigentlich alles klar:

Hinter CoViD19 verbirgt sich 10015911166636752.
Und das im chinesischen Jahr der RatteRatte-Tattoos suchen.

Ein Zufall?
Ich glaube nicht!
Denn Ratten haben vier Beine.

Teilen wir also 10015911166636752 durch 4, erhalten wir 2503977791659188.
Sie sehen, wir sind auf dem richtigen Weg:

Um den Code zu lesen, muss man wissen, dass ChinaChina-Tattoos suchen - der "Ursprunsgort" des "Virus", weltweit führend in Telekommunikationslösungen ist. Dann wird es schnell offensichtlich:

Die ersten Zahlen, 2,5 und 0 sind die internationale Vorwahl von Ruanda und die 881 (letzte Zahlen MÜSSEN immer von hinten gelesen werden) die Vorwahl des globalen mobilen Satellitensystems.

Das kann jeder überprüfen!!!1!
Und was liegt zwischen Ruanda und Satelliten?
Israel!
Die Vorwahl von Israel ist 972, was auch 977 gelesen werden kann (also eine neun und zwei (2) Siebenen). Und was befindet sich fast exakt in der Mitte von 2503977791659188?

Genau – egal aus welcher Richtung gelesen ist dort eine 9 gefolgt von 2 Siebenen.
Die Hinweise sind also eindeutig – und für Eingeweihte einfach zu verstehen.
Und sie sind für jeden sichtbar! Hidden in plain sight!!1!!

Also folgen wir diesem Pfad weiter:
Entfernen wir die bisherigen Hinweise, bleiben noch die Zahlen 1,6,5 und 9.
Im Jahr 1659 veröffentlichte der niederländische Verleger, Kupferstecher und Kartograph Frederik de Wit seine erste Karte, eine Karte von Dänemark.
Und Dänemark ist im Grunde dasselbe wie Schweden.
Und Schweden ist ein Land in dem obwohl ALLES offen ist, keiner stirbt und niemand erkrankt.

Das kann wohl kein Zufall sein.

Ich darf nicht zu sehr ins Detail gehen, aber teilt man die 2503977791659188 durch die Quadratwurzel der Postleitzahl von Washington und multipliziert das Ganze mit der Anzahl der Stände auf dem Tiermarkt von Wuhan am Tag der „Erstinfektion“, erhält man die Handynummer von Bill Gates.

Wer dort anruft, beweist, dass er alle Hinweise verstanden hat und zur NWO gehört. Er erhält einen Code für eine Impfung ohne Chip. Denn – und auch diese Warnung ist in 2503977791659188 enthalten – alle anderen werden mit der Zwangsimpfung einen Chip implantiert bekommen, der über G5 aktiviert wird und alle bei Bedarf töten wird.

Schaut hierzu wieder auf die ersten und letzten Zahlen: der Zweite Buchstabe der Weissagung der Weisen von Phom Kubi ist „G“ damit bedeuten die ersten zwei Zahlen 2 und 5 also „G5“ - da erste Zahlen in Zweierkombinationen bekanntermaßen stets rückwärts gelesen werden müssen, finden wir hier also "5G"...

Und 187 ist der amerikanische Polizeicode für „Mord“ – hier also versteckt in der 188 sogar noch einmal mehr angedroht.

Ich finde diese Theorie absolut plausibel, denn es kommen Afrika, Israel, Satelliten, Washington, China, 5G, ein Land, das verschont bleibt, Bill Gates, Impfungen, Chips und Tod vor.

Aber Ihr müsst natürlich selber entscheiden, was Ihr glauben wollt.

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Der Erklärbär sagt:
Sehenswert
*gelöscht*

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